Die GobD „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” ist seit dem 01.01.2017 verpflichtend für jedes Unternehmen.

Das bedeutet, dass auch alle geschäftlichen E-Mails, Rechnungen und viele andere geschäftsrelevante Dokumente revisionssicher mit einer Indexierung gespeichert werden müssen. Diese Aufgabe und Anforderung können Sie mit unserem FoX Mailarchiv umsetzen.

Unser FoX Mailarchiv ist revisionssicher und entspricht der „GoBD” sowie „BSI TR 03125” und führt die vom Bundesfinanzministerium geforderte konforme Archivierung nach den höchsten Standards durch.

Die im Mailarchiv gespeicherten E-Mails sind lesbar, auswertbar und nicht veränderbar, so wie es das Bundesfinanzministerium vorschreibt.

Die GobD Regelung wurde am 14.11.2014 von dem Bundesfinanzministerium erstmals veröffentlicht. Nun ist die Frist zur Umsetzung dieser Anforderung abgelaufen und alle Unternehmen sind verpflichtet ein Archivierungssystem einzuführen.

Wirtschaftsprüfer gehen davon aus, dass empfindliche Strafen bei Verstößen gegen die Bestimmungen der GoBD durch den Gesetzgeber bevorstehen.

Sollte Sie Hilfe bei diesem Thema benötigen, so freuen wir uns Ihnen sowohl den rechtlichen Hintergrund im Detail zu erläuteren als auch bei einer Systemauswahl behilflich zu sein.

Die GobD ist seit dem 01.01.2017 verpflichtend für jedes Unternehmen.