Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL)


1.          Allgemeines, Geltungsbereich

1.1.     Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Ihnen als unserem Handelspartner.

1.2.     Diese AVL gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von beweglichen Sachen ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Diese AVL gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit Ihnen, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder darauf hinweisen müssten.

1.3.     Die nachfolgenden AVL gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis Ihrer entgegenstehenden AGB eine Lieferung an Sie vorbehaltlos ausführen.


2.          Angebot, Vertragsschluss, Bestimmungsland

2.1.     Ihre Bestellung stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von 5 Werktagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können.

2.2.     An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor.

2.3.     Die Ware ist nur für das in der Auftragsbestätigung angegebene Land zur Verwendung bestimmt. Enthält die Auftragsbestätigung keine Angaben hierzu, gilt Deutschland als vereinbartes Bestimmungsland.

2.4.     Soweit keine abweichende Regelung getroffen ist, gelten für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformen die Incoterms 2000 einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Ergänzungen.


3.          Preise, Zahlungsbedingungen

3.1.     Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Listenpreise, und zwar ab Lager, zzgl. Verpackung, gesetzlicher Umsatzsteuer sowie etwaiger Zölle und sonstige Gebühren.

3.2.     Der Kaufpreis ist sofort fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware ohne Abzug. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.

3.3.     Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.


4.          Lieferfrist, Lieferverzug

4.1.     Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist 10 Wochen ab Vertragsschluss.

4.2.     Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit und eine entsprechende Mitteilung an Sie abgesandt ist.

4.3.     Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung von Ihnen werden wir unverzüglich erstatten.


5.          Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

5.1.     Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo sich auch der Erfüllungsort befindet. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transport-unternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.


6.          Haftung für Mängel

6.1.     Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

6.2.     Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von einer Woche erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht haben Sie offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von drei Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumen Sie die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

6.3.     Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung haben Sie die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an uns zurückzugeben.

6.4.     Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

6.5.     Wir übernehmen keine Gewährleistung für Open-Source-Software wie z.B. das GNU/Linux-System.


7.          Schutzrechte

7.1.     Soweit nichts anderes vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter Rechte wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen Sie erhebt, so haften wir gegenüber Ihnen innerhalb der in Ziff. 9 bestimmten Frist wie folgt:

a)         Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen Ihnen die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.

b)         Die Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziff. 8.

c)         Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit Sie uns über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich verständigen, eine Verletzung nicht anerkennen und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellen Sie die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderung oder sonstigen wichtigen Gründen ein, sind Sie verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

7.2.     Ihre Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit Sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben.

7.3.     Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten die hier getroffenen Regelungen zu Sachmängeln gem. Ziff. 6 entsprechend. Ebenso gelten diese Regelungen bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel.

7.4.     Soweit Sie die Verletzung von Schutzrechten zu vertreten haben, stellen Sie uns von allen Ansprüchen Dritter zuzüglich erfor­derlicher Rechtsverfolgungskosten aufgrund der Verletzung von Schutzrechten durch Sie frei.


8.          Sonstige Ansprüche, Haftung

8.1.     Soweit sich aus diesen AVL einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

8.2.     Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitsowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.3.     Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, können Sie nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.


9.          Verjährung

9.1.     Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

9.2.     Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für Ihre vertraglichen und außervertraglichen Schadenser-satzansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungs-gesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gem. Ziff. 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.


10.       Eigentumsvorbehalt

10.1.   Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

10.2.  Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Sie haben uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

10.3.  Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlen Sie den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir Ihnen zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

10.4.  Sie sind befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

a)         Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte treten Sie schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Ihre in Ziff. 10.2 genannten Pflichten gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

b)         Zur Einziehung der Forderung bleiben Sie neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel Ihrer Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.

c)         Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Ihr Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


11.       Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

11.1.  Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

11.2.  Die Rechte und Pflichten aus den mit uns geschlossenen Verträgen können von Ihnen nicht ohne unsere Einwilligung auf einen Dritten übertragen werden.

11.3.  Sofern eine ohne unsere Zustimmung vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch unser Recht, mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber Ihnen (Altgläubiger) aufzurechnen, nicht berührt.


12.       Anwendbares Recht, Gerichtsstand

12.1.  Für diese AVL und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziff. 10 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

12.2.  Sind Sie Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Hannover. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.


Zum Download der axxeo AGB’s